Sie produzieren mehr Strom, als Sie selbst verbrauchen? Speisen Sie den nicht selbst genutzten Strom ins Thurplus Verteilnetz ein. Thurplus vergütet Ihnen jede ins Netz zurück gelieferte Kilowattstunde.
Stromeinspeisung – ein Gewinn für alle
Thurplus vergütet Ihnen jede gelieferte Kilowattstunde Strom. Aber nicht nur Sie profitieren von der Stromeinspeisung:
Kundinnen und Kunden von Thurplus
Frauenfelder Haushalte ohne eigene Solarstromanlagen können Ihren ökologisch und lokal erzeugten Strom nutzen.
Energiestrategie Stadt Frauenfeld
Ihre ins lokale Netz eingespeiste Energie aus umweltfreundlicher Quelle kann von anderen genutzt werden. Dadurch steigt der Anteil erneuerbarer Energiequellen am gesamtlokalen Energieverbrauch. Genau dieses Ziel verfolgt die Stadt Frauenfeld mit der Energiestrategie: die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen zu minimieren.
Thurplus
Mit Ihrer Überschussproduktion reduzieren Sie die Abhängigkeit vom europäischen Strommarkt.
Voraussetzungen für die Stromeinspeisung
- Produktion und Einspeisung finden im Netzgebiet von Thurplus statt
- Überschussproduktion wird ins Verteilnetz von Thurplus eingespeist
- Sobald Ihre Anlage ordnungsgemäss mit dem Stromnetz verbunden ist und der von Ihrem Solarteuer ausgestellte Sicherheitsnachweis vorliegt, haben Sie alles erledigt. Von nun an vergütet Ihnen Thurplus jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde automatisch.
- Sie beziehen keine gesetzlich geregelten Vergütungen wie kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder Mehrkostenfinanzierung (MFK)
Vergütung für Stromeinspeisung aus Photovoltaikanlagen
Ab dem 1. Januar 2026 orientiert sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom im Netzgebiet von Thurplus am sogenannten Referenzmarktpreis, der vierteljährlich vom Bundesamt für Energie (BFE) festgelegt und auf der BFE-Webseite veröffentlicht wird. Thurplus übernimmt die Vergütungssätze des BFE-Referenzmarktpreises.
Vergütungstarif pro Kilowattstunde
| Jahr | Vergütung |
|---|---|
| 2026 | BFE-Referenzmarktpreis mit Mindestvergütung |
|
2025 |
13.7 Rappen |
Damit Sie weiterhin Planungssicherheit haben, gelten ab 1. Januar 2026 folgende Mindestvergütungen:
Die Mindestvergütungen für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW:
- PVA bis unter 30 kW: 6.0 Rp./kWh
- PVA mit Eigenverbrauch mit einer Leistung zwischen 30 und bis unter 150 kW:
je nach Leistung zwischen 5.8 und 1.2 Rp. /kWh
Der genaue Betrag berechnet sich, indem man 180 durch die Leistung (kW) der Anlage teilt. - PVA mit einer Leistung zwischen 30 und bis unter 150 kW ohne Eigenverbrauch: 6.2 Rp./kWh
Für Anlagen ab 150 kW gilt der jeweils vom BFE kommunizierte Referenzmarktpreis.
Diese Anpassung orientiert sich am neuen Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der Energieverordnung (EnV).
FAQ
Brauche ich eine Baubewilligung für ein Balkonkraftwerk?
Für ein Balkonkraftwerk ist keine Baubewilligung erforderlich. Es können jedoch privatrechtliche Regelungen bestehen – zum Beispiel im Mietvertrag oder durch die Hausverwaltung. Klären Sie daher vor der Installation die Situation mit der Eigentümerschaft oder Verwaltung und holen Sie deren Zustimmung ein. Unabhängig davon muss die Anlage vor der Inbetriebnahme bei Thurplus angemeldet werden.
Muss ich meine Anlage abmelden, wenn ich umziehe?
Wenn Sie umziehen, informieren Sie uns bitte online über Ihren Wohnortswechsel. Ihr Balkonkraftwerk wird damit an der bisherigen Adresse automatisch abgemeldet.
Am neuen Wohnort müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk beim zuständigen Elektrizitätswerk anmelden.
Ziehen Sie innerhalb des Thurplus-Versorgungsgebiets um und geben uns Ihre neue Adresse bekannt, übernehmen wir die Anlage automatisch für Ihren neuen Standort.
Was muss ich tun, wenn meine Anlage nicht mehr in Betrieb ist?
Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk ausser Betrieb nehmen, bitten wir Sie, uns dies kurz per E-Mail: meldewesen@thurplus.ch mitzuteilen. So können wir Ihre Anlage im System korrekt abmelden und alles sauber abschliessen.
Was passiert mit dem produzierten Strom, wenn ich ihn nicht nutze?
Wenn Ihre Balkonanlage mehr Strom produziert, als Sie im eigenen Haushalt gerade benötigen, wird der überschüssige Strom automatisch ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhalten Sie eine Rückvergütung – vorausgesetzt, Ihre Anlage ist bei Thurplus registriert. Die Gutschrift wird Ihnen direkt auf Ihrer Stromrechnung angerechnet.
Wie gross darf die Anlage maximal sein?
In der Schweiz sind Anlagen mit einer wechselstromseitigen Leistungsabgabe von maximal 600W als sogenannte Stecker-Solaranlagen zulässig. Solche Kleinanlagen gelten als „Plug-&-Play“- Photovoltaikanlagen. Wenn der Wechselrichter dafür gebaut ist, können eventuell auch mehr als zwei Solarpanel DC-seitig angeschlossen werden.
Wie melde ich meine Balkonanlage bei Thurplus an?
Um Ihre Balkonanlage bei Thurplus anzumelden, halten Sie die folgenden Informationen bereit und folgen Sie bitte dann diesen Schritten:
- Anmeldung Inbetriebnahme: Melden Sie Ihre Anlage direkt über das Online-Formular an.
- Erforderliche Unterlagen beifügen: Legen Sie dem Formular das Datenblatt Ihrer PV-Module bei, sowie das Datenblatt und die Konformitätserklärung des Wechselrichters.
- Einreichung bei Thurplus: Übermitteln Sie das ausgefüllte Online-Formular zusammen mit den beigefügten Unterlagen an Thurplus.
- Bestätigung Inbetriebnahme: Sobald die Anmeldung und Unterlagen bei Thurplus eingegangen sind, werden die Unterlagen geprüft und Ihnen die Inbetriebnahme bestätigt. Der eingespeiste Strom, wird Ihnen jeweils auf der Stromrechnung ausgewiesen.
In unserer Anleitung haben wir für Sie eine Mustervorlage der technischen Formulare zusammengestellt.
Wie viel Strom produziert ein Balkonkraftwerk?
Eine typische Balkonanlage mit zwei Solarpanel von 600 W produziert bis zu 600 kWh pro Jahr.