Das aktuell gültige Gesetz über die Energienutzung (ENG) im Thurgau ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft. Es bezweckt einen sparsamen Umgang mit Energie und verlangt die vermehrte Verwendung von erneuerbaren und umweltverträglich produzierten Energien. Zudem will es die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern eindämmen. Unser Biogas-Produkt MuKEnPlus30 ermöglicht es Ihnen, Ihre neue Gasheizung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu betreiben.
Betrieb einer neuen Gasheizung mit MuKEnPlus30
Zwei der Schlüsselelemente der nationalen Energiestrategie 2050 sind die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau von erneuerbaren Energien. Darin enthalten sind auch Vorgaben für die Gebäudesanierung, wovon alle Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in der Schweiz betroffen sind.
Die Energiestrategie 2050 fordert im Hinblick auf Gebäude, dass sie weniger Energie verbrauchen sollen. Zudem soll ein Grossteil der Energie, die in Liegenschaften benötigt wird, aus lokalen und erneuerbaren Quellen stammen. Diese Vorschrift wirkt sich vorwiegend auf die Heizungsenergie aus, da sie einen grossen Teil des Energiebedarfs ausmacht.
In der Schweiz erlassen die Kantone Vorschriften für den Gebäudebereich. Damit diese schweizweit möglichst einheitlich sind, gibt die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) Mustervorschriften heraus, die in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) zusammengefasst sind.
Wird eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizungsanlage in einem bestehenden Gebäude ersetzt, muss das neue Heizungssystem einen Anteil des bisherigen Energieverbrauchs einsparen oder teilweise mit erneuerbaren Energien abdecken.
Wie sich dies für Sie als Hauseigentümerschaft auswirkt und welche verschiedenen Varianten Ihnen offenstehen, erklärt der folgende Kurzvideofilm:
Weitere Informationen zur Energienutzungsverordnung (ENV) und zur Thurgauer Umsetzung der MuKEn erhalten Sie direkt beim Amt für Energie des Kantons Thurgau.
Entscheiden Sie sich für die Installation einer neuen Gasheizung, ist heute der verbindliche Bezug von mindestens 30 Prozent in der Schweiz hergestelltem Biogas gesetzlich vorgeschrieben. Eine mögliche Lösung dafür ist unser Produkt MuKEnPlus30. Es erfüllt diese Minimalanforderung, sodass Sie mit diesem Zusatzprodukt eine neu installierte Gasheizung betreiben können, sofern Sie die übrigen gesetzlichen Anforderungen einhalten. Mit der Bestellung von minimal 30 Prozent Biogas tragen Sie zu einer klimafreundlicheren Energienutzung bei. Alle Biogasprodukte von Thurplus werden aus biologischen Rest- und Abfallstoffen gewonnen, etwa aus Zuckerrüben aus der lokalen Zuckerproduktion und aus Frauenfelder Grünabfall.
In Frauenfeld schliesst sich ein natürlicher Kreislauf
Seit 2014 werden in der Kompogas Winterthur AG biogene Abfälle zu hochwertigem Kompost, Dünger und zu Biogas verarbeitet. Aus jährlich über 4'000 Tonnen Grünabfall aus der Stadt Frauenfeld werden rund 2'000'000 Kilowattstunden umweltfreundliches Biogas gewonnen. Ein gutes Beispiel für die Weiterverwendung von Rohstoffen unter Einbezug möglichst weniger Ressourcen mit dem Ziel, die Menge der Abfälle zu reduzieren: Biogasproduktion ist zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft in Reinkultur.
Kompogas Winterthur AG
