Wussten Sie, dass ältere Elektrogeräte im Haushalt oft unnötig viel Strom verbrauchen? Der Umstieg auf moderne, energieeffiziente Geräte lohnt sich doppelt: Sie reduzieren Ihre Stromkosten und profitieren von einem attraktiven Förderbeitrag von Thurplus für Ihr Neugerät.
Förderprogramm für energieeffiziente Haushaltsgeräte
Ist Ihr Haushaltsgerät in die Jahre gekommen und Sie denken über einen Ersatz nach? Dann lohnt sich der Austausch jetzt, denn Thurplus fördert die Neuanschaffung von energieeffizienten Haushaltsgeräten mit bis zu 100 Franken pro Gerät. Mit dem Förderprogramm unterstützt Thurplus den Ersatz älterer Geräte durch besonders effiziente Modelle.
Das lohnt sich für Stromkundinnen und -kunden, denn moderne Haushaltsgeräte verbrauchen deutlich weniger Strom als ältere Modelle. Ein Ersatz kann deshalb helfen, Energie zu sparen und die Stromkosten langfristig zu reduzieren. So verbraucht nach Berechnungen des Bundesamtes für Energie beispielsweise ein neues Kühl- und Gefriergerät der Klasse A rund 40 % weniger Strom als eines der Klasse C.
Wer kann profitieren?
Förderberechtigt sind Einwohnende der Stadt Frauenfeld, die bestehende Haushaltsgeräte durch neue, energieeffiziente Geräte ersetzen.
Wichtig:
- Das neue Gerät ersetzt jeweils ein bestehendes Gerät am gleichen Standort.
- Neuanschaffungen ohne Austausch von Altgeräten sind nicht förderberechtigt.
- Das alte Gerät muss fachgerecht entsorgt werden.
- Das neue Gerät wird im Strom-Versorgungsgebiet von Thurplus installiert.
Förderbeiträge sind für ausgewählte Geräte aus folgenden Kategorien möglich:
Die Höhe des Förderbeitrags richtet sich jeweils nach der Energieeffizienzklasse des neuen Gerätes. Alle Förderbeiträge verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
Fördersätze
| Gerätekategorie / Effizienzklasse | Klasse A | klasse b | klasse c |
|---|---|---|---|
| Wäschetrockner / Tumbler (EFH) | CHF 100 | CHF 70 | - |
| Waschtrockner (Kombigerät) | CHF 100 | CHF 70 | CHF 50 |
| Geschirrspüler | CHF 70 | CHF 50 | - |
| Kühlschrank | CHF 100 | CHF 70 | CHF 50 |
| Kühl-Kombi-Gerät | CHF 100 | CHF 70 | CHF 50 |
| Gefrierschrank | CHF 100 | CHF 70 | CHF 50 |
| Gefriertruhe | CHF 100 | CHF 70 | CHF 50 |
| Gerätekategorie / Effizienzklasse | A+++ | A++ | A+ |
|---|---|---|---|
| Dunstabzugshaube | CHF 70 | CHF 50 | CHF 50 |
So funktioniert's:
1. Neues Gerät auswählen
Alle förderberechtigten Geräte finden Sie auf der Produktliste zu tagesaktuellen Bestpreisen in verschiedenen Shops.
2. Gerät ersetzen
Ersetzen Sie ein bestehendes Haushaltsgerät durch ein energieeffizientes Modell.
3. Fördergesuch einfach online einreichen
Reichen Sie das Fördergesuch online ein und laden Sie die Rechnung hoch – das Sparen war noch nie so leicht.
3. Förderbeitrag erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Förderbeitrag direkt auf Ihr Konto überwiesen.
4. Frist einhalten
Das Gesuch ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Kaufdatum (Bestelldatum) einzureichen. Der Kauf des Gerätes muss nach Inkrafttreten des Förderprogramms am 1. Mai 2026 erfolgt sein.
Hinweis:
Partner-Installationsbetriebe können den Förderbeitrag direkt von der Rechnung abziehen. In diesem Fall erfolgt die Abwicklung zwischen dem Installationsbetrieb und Thurplus. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Unser Partner
Für die Umsetzung des Förderprogramms arbeitet Thurplus mit der unabhängigen Schweizer Informations- und Vergleichsplattform Topten zusammen. Auf der Webseite von Topten finden Privatpersonen und Unternehmen besonders energieeffiziente Haushaltsgeräte. Die Plattform unterstützt dabei, Geräte mit geringem Energieverbrauch, hoher Qualität und möglichst niedriger Umweltbelastung zu finden. In den Listen werden ausschliesslich Produkte aufgeführt, die die definierten Effizienzkriterien erfüllen.
Im Rahmen des Förderprogramms übernimmt Topten die operative Abwicklung – von der Prüfung der eingereichten Gesuche bis zur Auszahlung der Förderbeiträge.
So leisten wir alle gemeinsam einen Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Energie.
Downloads & Links
FAQ
Ab wann kann ich das Neugerät kaufen?
Der Kauf des Gerätes muss nach Inkrafttreten des Förderprogramms am 1. Mai 2026 erfolgt sein.
Ab wann kann ich den Förderbeitrag beantragen?
Der Förderantrag kann ab 1. Mai 2026 gestellt werden (Öffnung des Anmeldeportals). Das Fördergesuch muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kaufdatum (Bestelldatum) eingereicht werden. Später eingereichte Fördergesuche werden nicht bewilligt.
Der Förderbeitrag wurde bereits durch mein Installationsunternehmen abgezogen. Kann ich trotzdem noch ein Gesuch stellen?
Nein, eine Doppelförderung ist nicht zulässig.
In welchem Gebiet ist eine Förderung möglich?
Eine Förderung ist ausschliesslich im Stromversorgungsgebiet von Thurplus innerhalb der Stadt Frauenfeld möglich.
Kann ich die Förderung auch für mehrere Geräte nutzen?
Ja, die Förderung können Sie für jedes förderberechtigte Gerät, das Sie ersetzen, beantragen.
Welche Belege müssen eingereicht werden?
Ab dem 1. Mai 2026 werden Sie die gemäss Förderreglement notwendigen Informationen und Belege via Webformular einreichen können. Sie benötigen eine Rechnung, die das Kauf- bzw. Bestelldatum, den Nettopreis und die Lieferadresse ausweist. Bei abweichenden Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten gilt das Bestelldatum als massgebend.
