Strom
Stromeinspeisung
Balkonkraftwerk
Brauche ich eine Baubewilligung für ein Balkonkraftwerk?
Für ein Balkonkraftwerk ist keine Baubewilligung erforderlich. Es können jedoch privatrechtliche Regelungen bestehen – zum Beispiel im Mietvertrag oder durch die Hausverwaltung. Klären Sie daher vor der Installation die Situation mit der Eigentümerschaft oder Verwaltung und holen Sie deren Zustimmung ein. Unabhängig davon muss die Anlage vor der Inbetriebnahme bei Thurplus angemeldet werden.
Muss ich meine Anlage abmelden, wenn ich umziehe?
Wenn Sie umziehen, informieren Sie uns bitte online über Ihren Wohnortswechsel. Ihr Balkonkraftwerk wird damit an der bisherigen Adresse automatisch abgemeldet.
Am neuen Wohnort müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk beim zuständigen Elektrizitätswerk anmelden.
Ziehen Sie innerhalb des Thurplus-Versorgungsgebiets um und geben uns Ihre neue Adresse bekannt, übernehmen wir die Anlage automatisch für Ihren neuen Standort.
Was muss ich tun, wenn meine Anlage nicht mehr in Betrieb ist?
Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk ausser Betrieb nehmen, bitten wir Sie, uns dies kurz per E-Mail: meldewesen@thurplus.ch mitzuteilen. So können wir Ihre Anlage im System korrekt abmelden und alles sauber abschliessen.
Was passiert mit dem produzierten Strom, wenn ich ihn nicht nutze?
Wenn Ihre Balkonanlage mehr Strom produziert, als Sie im eigenen Haushalt gerade benötigen, wird der überschüssige Strom automatisch ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhalten Sie eine Rückvergütung – vorausgesetzt, Ihre Anlage ist bei Thurplus registriert. Die Gutschrift wird Ihnen direkt auf Ihrer Stromrechnung angerechnet.
Wie gross darf die Anlage maximal sein?
In der Schweiz sind Anlagen mit einer wechselstromseitigen Leistungsabgabe von maximal 600W als sogenannte Stecker-Solaranlagen zulässig. Solche Kleinanlagen gelten als „Plug-&-Play“- Photovoltaikanlagen. Wenn der Wechselrichter dafür gebaut ist, können eventuell auch mehr als zwei Solarpanel DC-seitig angeschlossen werden.
Wie melde ich meine Balkonanlage bei Thurplus an?
Um Ihre Balkonanlage bei Thurplus anzumelden, halten Sie die folgenden Informationen bereit und folgen Sie bitte dann diesen Schritten:
- Anmeldung Inbetriebnahme: Melden Sie Ihre Anlage direkt über das Online-Formular an.
- Erforderliche Unterlagen beifügen: Legen Sie dem Formular das Datenblatt Ihrer PV-Module bei, sowie das Datenblatt und die Konformitätserklärung des Wechselrichters.
- Einreichung bei Thurplus: Übermitteln Sie das ausgefüllte Online-Formular zusammen mit den beigefügten Unterlagen an Thurplus.
- Bestätigung Inbetriebnahme: Sobald die Anmeldung und Unterlagen bei Thurplus eingegangen sind, werden die Unterlagen geprüft und Ihnen die Inbetriebnahme bestätigt. Der eingespeiste Strom, wird Ihnen jeweils auf der Stromrechnung ausgewiesen.
In unserer Anleitung haben wir für Sie eine Mustervorlage der technischen Formulare zusammengestellt.
Wie viel Strom produziert ein Balkonkraftwerk?
Eine typische Balkonanlage mit zwei Solarpanel von 600 W produziert bis zu 600 kWh pro Jahr.
SolarFlex
Für wen gilt das Angebot «SolarFlex» und welche Anlagen sind ausgeschlossen?
Das Angebot «SolarFlex» gilt für die Limitierung der Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) am Netzanschluss im Niederspannungsnetz von Thurplus (400 V / Netzebene 7). Ausgeschlossen sind PV-Anlagen unter 3 kWp, einschliesslich Plug-and-Play-Anlagen. Das Angebot ist nicht an eine bestimmte abnehmende Person oder Organisation gebunden.
Kann ich SolarFlex auch mit einem Batteriespeicher kombinieren?
Ja, das ist sogar empfehlenswert. Mit einem Batteriespeicher können Sie überschüssigen Solarstrom speichern und zu einem späteren Zeitpunkt selbst nutzen. Das erhöht Ihren Eigenverbrauch und verringert die Menge an gekappter Energie.
Verändert SolarFlex meinen Eigenverbrauch?
Nein. Ihr Eigenverbrauch bleibt unverändert. Die Begrenzung betrifft ausschliesslich die Einspeisung ins Netz.
Warum bietet Thurplus SolarFlex an?
SolarFlex hilft, die Solarenergie in Frauenfeld nachhaltig auszubauen und das Stromnetz zu entlasten. Wenn viele Anlagen gleichzeitig einspeisen, entstehen hohe Leistungsspitzen, die teure Netzverstärkungen nötig machen würden. Durch eine intelligente Begrenzung und höheren Eigenverbrauch bleibt das Netz stabil und es können künftig noch mehr Photovoltaikanlagen angeschlossen werden. Davon profitieren alle: die Anlagenbetreibenden, das lokale Netz und ganz Frauenfeld.
Was gilt bei einer Erweiterung meiner PV-Anlage im Rahmen von SolarFlex?
Änderungen der gesamten PV-Modulleistung müssen innerhalb von vier Wochen an Thurplus gemeldet werden. Eine Anlagenerweiterung wird automatisch Teil des SolarFlex-Vertrages. Wird mit der Erhöhung der installierten PV-Leistung auch eine höhere maximale Einspeiseleistung gewünscht, ist dafür ein neues Technisches Anschlussgesuch (TAG) erforderlich.
Was gilt für die maximale Einspeiseleistung bei einer Auflösung des SolarFlex-Vertrags?
Bei einer Kündigung durch Thurplus wird dem Anlagenbetreibenden die gemäss bewilligtem TAG zustehende Anschlussleistung gewährt. Thurplus stellt dabei die notwendigen Netzkapazitäten für den uneingeschränkten Betrieb sicher. Kündigt der Anlagenbetreibende den Vertrag, ist ein neues Technisches Anschlussgesuch (TAG) erforderlich. Dieses wird von Thurplus geprüft. Aufgrund veränderter Netzbedingungen kann es sein, dass nicht mehr die volle berechtigte Einspeiseleistung von 70 Prozent der installierten Modulleistung zugesprochen werden kann.
Was passiert, wenn ich die Einspeisebegrenzung nicht einhalte?
Thurplus kontrolliert die Einspeisewerte regelmässig anhand der Smart-Meter-Daten. Die Einhaltung der vereinbarten maximalen Einspeiseleistung ist zwingender Bestandteil von SolarFlex. Bei einer erstmaligen Überschreitung informiert Thurplus die Betreiberperson und fordert dazu auf, die Einstellungen am Wechselrichter oder Energiemanagementsystem (EMS) zu prüfen und korrekt umzusetzen. Kommt es jedoch zu wiederholten Verstössen, erfolgt eine schriftliche Abmahnung mit der Aufforderung, die Einspeisebegrenzung umgehend einzuhalten.
Bleibt die Nichteinhaltung trotz Abmahnung bestehen, kann Thurplus den Vertrag ohne Kündigungsfrist auflösen, die Vergütung sofort einstellen und bereits ausbezahlte Beträge zurückfordern. In diesem Fall ist zudem ein neues Technisches Anschlussgesuch (TAG) einzureichen, da die Einspeiseleistung neu beurteilt werden muss. Sollte die überhöhte Einspeisung den sicheren Netzbetrieb gefährden oder andere Netzteilnehmende beeinträchtigen, ist Thurplus berechtigt, die Photovoltaikanlage sofort vom Netz zu trennen.
Thurplus empfiehlt, die Einstellungen von Wechselrichter oder EMS regelmässig zu kontrollieren, um Überschreitungen und die damit verbundenen Konsequenzen zu vermeiden.
Welche technischen Voraussetzungen gelten für SolarFlex?
SolarFlex steht für Photovoltaikanlagen im Versorgungsgebiet von Thurplus (Stadt Frauenfeld) zur Verfügung. Die Einspeisung Ihrer Anlage muss am Netzanschlusspunkt auf 50 Prozent der installierten Modulleistung (kWp) begrenzt werden. Dies kann über den Wechselrichter oder ein Energiemanagementsystem (EMS) umgesetzt werden. Der Netzanschluss muss mit einem Smart Meter mit Fernauslesung ausgestattet sein.
Welche Vorteile habe ich durch SolarFlex?
Sie erhalten eine feste Zusatzvergütung für jede netzdienlich eingespeiste Kilowattstunde, tragen zur Netzstabilität bei und unterstützen eine nachhaltige, regionale Energieversorgung in Frauenfeld – ganz einfach durch die intelligente Steuerung Ihrer Anlage.
Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der maximalen Einspeiseleistung bei SolarFlex?
Die Einhaltung der vereinbarten maximalen Einspeiseleistung liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibenden. Technische Lösungen reichen von einer einfachen fixen Limitierung am Wechselrichter bis zu intelligenten Steuerungen, die den Eigenverbrauch im Gebäude oder die Speicherladung berücksichtigen. Thurplus empfiehlt eine intelligente Steuerung, um den Eigenverbrauch zu steigern und Produktionsverluste durch Limitierung zu minimieren. Grundsätzlich ist keine Steueranbindung durch Thurplus an die PV-Anlage vorgesehen.
Wie bestelle ich SolarFlex?
Das Produkt SolarFlex können Sie ganz einfach über unser Online-Formular beantragen. Bereiten Sie dazu Ihre Anlage vor, indem Sie Ihr Installationsunternehmen oder Ihren Solarteur kontaktieren und die Einspeiselimitierung auf 50 Prozent der installierten Modulleistung einstellen lassen. Anschliessend füllen Sie das Online-Formular aus und übermitteln Ihre Bestellung an Thurplus. Nach der Prüfung aller Voraussetzungen, erhalten Sie Ihre Vertragsbestätigung mit dem gültigen Vergütungstarif und dem Startdatum.
Wie kann ich die Einspeisebegrenzung technisch umsetzen?
Für die Umsetzung der Einspeisebegrenzung auf 50 Prozent stehen zwei technische Möglichkeiten zur Verfügung:
- Dynamische Leistungssteuerung mit den integrierten Wechselrichterfunktionen oder einem externen Energiemanagementsystem (EMS)
Das EMS misst in Echtzeit den Bezug und die Einspeisung und regelt die Leistung entsprechend. Dadurch können unnötige Produktionsverluste reduziert und der Eigenverbrauch optimiert werden. - Fixe Leistungslimitierung am Wechselrichter (geeignet bei älteren Anlagen)
Eine einfache und kostengünstige Lösung, bei der am Wechselrichter eine feste kW-Grenze hinterlegt wird. Die Einspeiseleistung wird automatisch begrenzt, sobald die Anlage mehr produzieren würde.
Haben Sie ein App für Ihre Solaranlage, auf der Sie die Stromflüsse und Solarstromproduktion sehen, dann ist mit grosser Wahrscheinlichkeit eine dynamische Leistungslimitierung ohne grossen Aufwand umsetzbar.
Zusätzlich können flexible Lasten wie Boiler, Wärmepumpen oder Ladegeräte sowie Speicherlösungen (Batterie oder Elektroauto) eingesetzt werden, um den Eigenverbrauch weiter zu erhöhen.
Eine Fachperson (Installationsunternehmen oder Solarteur) unterstützt Sie bei der Wahl der passenden Lösung für Ihre Anlage.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag läuft mindestens drei Jahre. Danach kann er mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils per Monatsende beendet werden. Die Kündigungsfrist gewährleistet Ihnen eine garantierte Vergütung und bietet Ihnen Planungssicherheit. Gleichzeitig ermöglicht sie Thurplus, bei Bedarf notwendige Anpassungen im Netz rechtzeitig zu planen und umzusetzen. Der Vertragsbeginn erfolgt jeweils auf den ersten Tag des übernächsten Monats nach Vertragsabschluss.
SolarPlus
Ich wohne zur Miete – kann ich trotzdem Solarstrom beziehen?
Ja! Mit SolarPlus nutzen Sie regional produzierten Solarstrom – ganz ohne eigene Solaranlage. Einfach Anteil wählen (20 %, 50 % oder 100 %) und los geht’s!
Kann ich SolarPlus jederzeit anpassen oder kündigen?
Ja. Änderungen sind jeweils auf Ende Monat möglich. Kontaktieren Sie uns einfach – wir erledigen den Rest.
Was ist SolarPlus?
SolarPlus ist ein Zusatzprodukt, mit dem Sie Ihren Strommix individuell gestalten können – mit 20 Prozent, 50 Prozent oder 100 Prozent Solarstrom aus Frauenfeld.
Wie kann ich meinen Basisstrom mit Solarstrom aufwerten?
Ganz einfach: Wählen Sie eines der SolarPlus-Produkte (20 Prozent, 50 Prozent oder 100 Prozent). So ergänzen Sie Ihren bestehenden Strommix mit
regionalem Solarstrom aus Frauenfeld.
Wie teuer ist SolarPlus im Vergleich zu normalem Strom?
SolarPlus kostet einen kleinen Aufpreis auf den Basisstromtarif:
- SolarPlus20: +0.6 Rp./kWh
- SolarPlus50: +1.5 Rp./kWh
- SolarPlus100: +3.0 Rp./kWh
Beispiel: Bei 3’500 kWh/Jahr zahlen Sie einen Aufpreis von rund 8.75 CHF/Monat für SolarPlus100.
Woher stammt der Solarstrom bei SolarPlus?
Aus Frauenfeld: von lokalen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die mehr Strom produzieren, als sie selbst brauchen. Dieser Überschuss geht an Thurplus – und direkt an Sie, als SolarPlus-Kundin oder SolarPlus-Kunde.
Fernwärme
Fernwärme
Ich bin grundsätzlich an einem Fernwärmeanschluss interessiert. Bevor ich mich entscheide, möchte ich mehr wissen. An wen kann ich mich wenden?
Die Fachleute von Thurplus beantworten Ihre Fragen gerne. Nutzen Sie dafür die Online-Anfrage oder rufen Sie uns unter 052 724 22 00 an. Die Fachperson von Thurplus prüft für Sie, ob Fernwärme an Ihrem Standort bereits verfügbar ist oder ab wann ein Anschluss voraussichtlich möglich sein wird.
Ich möchte Fernwärme bestellen. Was muss ich tun?
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Online-Formular oder rufen Sie unser Fernwärme-Team direkt unter der Telefonnummer 052 724 22 00 an. Wir prüfen Ihre Anfrage und unterbreiten Ihnen gegebenenfalls gerne ein Angebot über einen Fernwärmeanschluss.
Ich wohne in einer Strasse neben dem geplanten Ausbaugebiet. Wieso kann Thurplus nicht einfach auch meine Strasse erschliessen?
Thurplus hat die Kredite für den Fernwärmeausbau für ein fest definiertes Ausbaugebiet erhalten: Thurplus hat diese Kredite beantragt, im Mai 2022 zunächst «grünes Licht» vom Gemeinderat und am 25. September 2022 das «Ja» vom Stimmvolk erhalten. An die damit verbundenen Bedingungen (politische und rechtliche sowie technische und organisatorische) ist Thurplus in der Verwendung der Kredite gebunden.
Basis für das definierte Ausbaugebiet ist das Wärme-/Kältekonzept für die Stadt Frauenfeld.
Ich wohne zur Miete. Kann ich Fernwärme beziehen?
Über die Art des Heizsystems entscheidet die Hauseigentümerschaft. Sie können der Verwaltung oder auch direkt der Eigentümerschaft mitteilen, dass Sie an einer Fernwärmeversorgung für Ihre Wohnung interessiert sind.
In meinem Wohngebiet soll Fernwärme erst in 2 oder 3 Jahren verfügbar sein. Wieso soll ich mich jetzt schon festlegen?
Thurplus kann nur mit verbindlichen Zusagen von Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern die Bauplanung kalkulieren und konkretisieren. Solange Thurplus nicht abschätzen kann, ob genügend Liegenschaften angeschlossen werden können, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, kann der Leitungsausbau nicht realisiert werden. Vom Verlegen der Leitungen bis zum Anschluss an die Wärmequelle sind mehrere Bauetappen über längere Zeiträume erforderlich. Daher ist die Vorausplanung so langwierig. Man kann es ein bisschen mit der Huhn-und-Ei-Frage vergleichen: Ohne genügend verbindliche Zusagen kann keine Fernwärme gebaut werden – und ohne geplante Fernwärme entscheiden sich viele noch nicht für einen Anschluss. Ihre frühzeitige Zusage hilft also, den Ausbau überhaupt erst möglich zu machen.
Kann ich auch später noch entscheiden, ob ich einen Anschluss möchte?
Ja, Sie könnten sich unter gewissen Voraussetzungen auch später noch entscheiden. Es ist für Sie von Vorteil, wenn Sie Ihren Anschluss bereits während der Ausbauphase mitverlegen lassen. Sie profitieren dann von niedrigeren Tiefbaukosten, denn später müsste Ihre Strasse erneut geöffnet werden. Dies ist nicht in jedem Strassenabschnitt möglich.
Unter welchen Voraussetzungen kann es passieren, dass ich keinen Fernwärmeanschluss bekommen kann, auch wenn sich meine Liegenschaft im Ausbaugebiet befindet?
Ein Fernwärmeversorgungsstrang muss genügend Abnahmekapazität bedienen, damit er die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Finanzierung des Fernwärmeausbaus ist so konzipiert, dass sich die Investition in den Leitungs- und Anschlussbau langfristig durch die Einnahmen aus den Fernwärmelieferungen amortisiert. Wenn sich in einem Strassenzug zu wenig Eigentümerinnen und Eigentümer für Fernwärme entscheiden, kann es sein, dass die Erschliessung für Thurplus unwirtschaftlich ist und deshalb auch interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer keinen Anschluss erhalten können.
Warum braucht der Fernwärmeausbau Zeit?
Die Umsetzung eines Fernwärmeprojektes ist komplex und braucht Zeit. Die Planung von Thurplus basiert darauf, dass Synergien genutzt werden, so ist das Verlegen der Fernwärmeleitungen mit anderen Sanierungsarbeiten an Leitungen oder Strassen- und Trottoir-Belägen koordiniert. Zudem sind Genehmigungen für jede Baustelle für Tiefbauarbeiten nötig, etwa für das Öffnen von Strassenbelägen. Darüber hinaus sind die Ressourcen aller Beteiligten begrenzt. Verkehrsbehinderungen durch Grossbaustelen müssen gut koordiniert und abgestimmt geplant werden. Es ist nicht möglich, alle Strassen gleichzeitig zu öffnen.
Warum erhalte ich meinen Fernwärmeanschluss noch nicht, obwohl meine Liegenschaft im Ausbaugebiet liegt?
Auch innerhalb des Ausbaugebiets müssen die technischen Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen genügend weitere Anschlüsse realisiert werden können, damit der Ausbau wirtschaftlich tragbar ist. Die Arbeiten erfolgen in Etappen, sodass nicht alle Liegenschaften gleichzeitig mit Anschlüssen versorgt werden können.
Warum gibt es für die verschiedenen Fernwärmeringe verschiedene Lieferpreise?
Wir liefern zwar in allen drei Versorgungsringen Fernwärme, doch handelt es sich jedes Mal um eine andere Fernwärmequelle und entsprechend unterschiedliche Erzeugungskosten.
Was ist Hoch- oder Niedertemperatur-Fernwärme?
Bei der Hochtemperatur-Fernwärme – wie sie im Versorgungsgebiet Fernwärme West eingesetzt wird – wird Wasser in einem zentralen Biomasse-Heizkraftwerk stark erhitzt. Dieses heisse Wasser wird über ein gut isoliertes Rohrleitungsnetz direkt zu den Haushalten geleitet. Dort dient es zum Heizen der Räume und zur Warmwasseraufbereitung. Die Temperatur des Wassers ist dabei so hoch, dass es direkt für Heizungen und Warmwasser genutzt werden kann.
Im Gebiet der Fernwärme Altstadt funktioniert das System etwas anders: Hier wird die Abwärme aus der Abwasserreinigungsanlage genutzt. Das gereinigte Wasser zirkuliert in einem sogenannten Niedertemperaturnetz und wird mit Hilfe von Wärmepumpen auf die für Ihr Zuhause nötige Temperatur gebracht.
Welche Aufgaben für die Installation eines Fernwärmeanschlusses übernimmt Thurplus und welche ist von Kundenseite zu erbringen?
Thurplus bringt die Fernwärme ins Haus, Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer beauftragen die Anpassung der Hausinstallation an ein Heizungsinstallationsunternehmen. Dazu gehört der Rückbau der alten Heizung, allfällig der Rückbau des Heizöltanks, die Stilllegung des Kamins und des Gasanschlusses. Je nach Situation ist eine Anpassung der Heizungsverteilung und der Warmwasseraufbereitung notwendig.
Bei einem Anschluss an den Fernwärmering ARA erstellt Thurplus den Hausanschluss bis nach Hauseintritt. Die Auslegung, Planung und Koordination für den Einbau Ihrer Wärmepumpe erfolgt durch Ihre Fachplanerin oder Ihren Fachplaner.
Welche technischen Herausforderungen kann es geben, die meinen Anschluss verzögern?
In der Stadt Frauenfeld sind zur Versorgung der Bevölkerung viele Leitungen wie Strom, Wasser, Gas oder Glasfaser unterirdisch verlegt. Damit die grossen Fernwärmeleitungen auch verlegt werden können, müssen in manchen Fällen zunächst umfangreiche Umverlegungen anderer Leitungen geplant und durchgeführt werden. Die Voraussetzung für die Verlegung von Fernwärmeleitungen ist die Genehmigung für das Öffnen städtischer Strassen. Bei Strassen mit neuem Deckbelag kann es deshalb sein, dass Thurplus diese Genehmigung nicht bzw. erst für eine Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt erhält. Auch die Erschliessung über Verbindungsstrassen kann eine Rolle spielen. Fehlen diese oder sind bauliche Anpassungen nötig, kann sich der Anschluss verzögern.
Welche weiteren Auslagen kommen nach Abschluss der Arbeiten für den Fernwärmenetz-Anschluss auf mich zu?
Der Anschluss an die Fernwärme wird Ihnen in zwei Teilen verrechnet: zum einen für die Erstellung der Anschlussleitung und zum anderen für die Umstellung des bisherigen Heizsystems auf Fernwärme. Verpassen Sie nicht, vorab die kantonale Förderung zu beantragen – Thurplus unterstützt Sie dabei. Nach der Umstellung auf Fernwärme begleichen Sie einzig die Rechnungen für Ihren Fernwärmebezug. Die Beschaffung von Erdöl, Holzpellets oder Holzschnitzeln, die Wartung des Heizkessels und die Kontrolle durch den Kaminfeger – all dies gehört ab dann für Sie der Vergangenheit an. Sollte doch einmal etwas nicht funktionieren, steht Ihnen der Thurplus Service- und Pikettdienst rund um die Uhr 365 Tage im Jahr zur Seite.
Wer kann Fernwärme beziehen?
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, deren Gebäude innerhalb eines Gebietes liegt, das bereits mit Fernwärme erschlossen ist oder in den nächsten zwei Jahren erschlossen wird, können für ihr Gebäude bei Thurplus einen Anschluss bestellen. Informieren Sie sich über die interaktive Karte, ob Ihr Gebäude in einem Fernwärmegebiet liegt. Vor jeder Erweiterungsplanung des Fernwärmenetzes ermittelt Thurplus anhand einer Umfrage unter den betroffenen Liegenschafteneigentümerinnen und -eigentümern, wie hoch das Interesse an einem Anschluss ist.
Wie entscheidet Thurplus, welche Abschnitte zuerst gebaut werden?
Grundsätzlich geht die Planung der Fernwärmeleitungen von der jeweiligen Fernwärmequelle/Energiezentrale aus und verzweigt sich von dort in weiter entfernte Ausbaugebiete. Zeitlich sollten also zunächst Leitungen in der Nähe der Wärmequellen und dann nach und nach bis in die Randbereiche verlegt werden. Falls aber unabhängig von der Fernwärme-Planung Baustellen aufgrund anderer Sanierungsarbeiten oder Störungen in vorgesehenen, weiter entfernten Ausbaugebieten erforderlich sind, nutzt Thurplus die Synergien einer bestehender Strassenbauprojekte, um bereits Fernwärmeleitungen zu verlegen. Dies ist insbesondere auch deshalb wichtig, weil für das Öffnen von Strassenbelägen eine Genehmigung erforderlich ist und neue Strassenbeläge für einige Jahre nur in Notfällen geöffnet werden dürfen.
Wie kommt Fernwärme in mein Gebäude?
Fernwärme West und Fernwärme Altstadt: Der Fernwärmeanschluss erfolgt in zwei Schritten. Für den Anschluss der Liegenschaft an die Fernwärme wird die Hausanschlussleitung im Boden verlegt. Dazu braucht es zwei Rohre: in einem wird das warme Heizwasser ins Haus geführt, im anderen fliesst das abgekühlte Wasser wieder zurück zur Leitung in der Strasse. Die beiden Rohre sind gut wärmegedämmt, haben einen Aussendurchmesser von etwa 15 cm und werden durch je eine Kernbohrung ins Haus geführt. Im zweiten Schritt installiert Thurplus anstelle der bisherigen Heizungsanlage die Wärmeübergabestation. Der Kamin wird nicht mehr benötigt, der Platz des Heizöltanks wird frei und kann anderweitig genutzt werden. Die Installationsarbeiten der Innenleitung bis und mit der Wärmeübergabestation werden durch Thurplus koordiniert und durch das lokale Gewerbe ausgeführt.
Wieso kann mir Thurplus keinen verbindlichen Termin für den Anschluss nennen?
Thurplus ist in der zeitlichen Planung von vielen Faktoren und Parametern abhängig. Thurplus kann zusichern, dass ein Gebiet für den Ausbau vorgesehen ist und einen groben Ausblick geben, wann voraussichtlich der Anschluss erstellt wird. Da aber der Bau des Fernwärmenetzes sehr grosse Baustellen in Zusammenarbeit mit Stadt und Kanton erfordert, ist eine punktgenaue Planung nicht möglich. Alle beteiligten Akteure haben limitierte Ressourcen und müssen neben den langfristig planbaren Sanierungsarbeiten auch unvorhergesehene Störungen beheben. So kann es geschehen, dass aufgrund eines akuten Schadens eine Baustelle erforderlich wird. In so einem Fall kann es sein, dass bei dieser Baustelle Arbeiten am Fernwärmenetz vorgezogen werden, die ursprünglich für später vorgesehen waren, um eine Strasse nicht mehrfach öffnen zu müssen. Weil aus Ressourcengründen nicht mehrere Grossbaustellen gleichzeitig abgewickelt werden können, müssen in solchen Fällen manchmal andere bereits geplante Bauarbeiten verschoben werden. Um die Bauarbeiten effizient und mit möglichst geringer Beeinträchtigung für Verkehr und Bevölkerung durchzuführen ist die zeitliche Flexibilität aller Akteure erforderlich.
Gas
Basis
Gibt es alternative Gasbezugsquellen?
Kundinnen und Kunden, die sich für das Thurplus Produkt „BioPlus100“ entscheiden, decken ihren Gasverbrauch zu 100 Prozent mit Biogas aus der Region. Dies ist im schweizerischen Herkunftsnachweissystem entsprechend hinterlegt. Je gefragter Biogas aus der Region ist, desto mehr kann der Bau einer zusätzlichen Biogasanlage forciert werden. Und desto unabhängiger, wenn auch in kleinen Schritten, werden wir von Gasimporten.
Kann Thurplus garantieren, dass in Frauenfeld kein Gas aus Russland geliefert wird?
Auf die geografische Herkunft des Gases hat Thurplus nur sehr eingeschränkt Einfluss, da es für Gas kein internationales Herkunftsnachweissystem gibt. Thurplus hat sich für die Gasbeschaffung mit fünf Gasversorgern in der Ostschweiz zusammengeschlossen. Dieser Verbund kauft Gas primär am Grosshandelsmarkt in Deutschland ein und importiert es in die Schweiz. Deutschland bezog in den vergangenen Jahren noch rund 50 Prozent seines Gases aus Russland. Zusammen mit den umliegenden Ländern versucht die Schweiz die Abhängigkeit von russischem Erdgas zu reduzieren. Das aufgrund bestehender Verträge an Thurplus gelieferte Gas wird in der Praxis vielfach zwischen den Handelspartnern hin und her gehandelt, sodass aufgrund der fehlenden Herkunftsnachweise eine Zuordnung zu einzelnen Produzenten nicht möglich ist. Mit Beginn des Kriegs in der Ukraine hat Thurplus einen sofortigen Beschaffungsausschluss für alle russischen Händler veranlasst. Ausschliesslich das lokal produzierte Biogas kann eindeutig zugeordnet werden.
BioPlus
Warum Biogas?
Bei der Verbrennung von Biogas wird im Gegensatz zu herkömmlichem Erdgas kein fossiles Kohlendioxid freigesetzt. Über die gesamte Produktionskette des Biogases liegt der Emissionsfaktor von Biogas durchschnittlich bei 130g CO2-Äquivalent pro kWh, bei Erdgas sind es durchschnittlich 227g CO2-Äquivalent pro kWh (Quelle: Bundesamt für Energie, «Künftige Rolle von Gas und Gasinfrastruktur in der Energieversorgung der Schweiz», 2019). Wird also Biogas statt Erdgas eingesetzt, werden gut 40 Prozent der schädlichen Treibhausgase eingespart.
Was ist Biogas?
Biogas entsteht durch Vergärung von organischem Material wie Grüngut, Klärschlamm oder Bioabfällen. Das organische Material besteht aus pflanzlichen und tierischen Abfall- oder Reststoffen aus Privathaushalten oder Betrieben. Hauptsächlich besteht Biogas aus Methan, das auch der Hauptbestandteil von Erdgas ist. Durch die Aufbereitung in Biogas-Anlagen kann Biogas ins Erdgasnetz eingespeist werden. Dadurch eignet sich Biogas gleich gut wie Erdgas zum Heizen, Kochen, Autofahren, für die Stromproduktion und für den Einsatz in der Industrie.
Woher kommt das Schweizer Biogas von Thurplus?
Im Vergärungswerk der Kompogas Winterthur AG, an der Thurplus direkt beteiligt ist, werden biogene Abfälle zu hochwertigem Kompost, Dünger und Biogas verarbeitet. So werden jährlich aus 4’000 Tonnen Grünabfall der Stadt Frauenfeld rund 2 Millionen Kilowattstunden umweltfreundliches Biogas gewonnen. Während der jährlichen Zuckerkampagne verarbeitet das Frauenfelder Werk der Schweizer Zucker AG täglich 10‘000 Tonnen Zuckerrüben. Der natürliche Zuckergehalt der Rüben liegt bei 15 bis maximal 20 Prozent. Bei der nachhaltigen Zuckergewinnung werden auch die verbleibenden 80 bis 85 Prozent der Rüben verwertet und daraus wertvolle Rohstoffe wie Viehfutter, natürliche Düngemittel und auch Biogas hergestellt. Die Weiterverarbeitung von Zuckerrübenresten ist besonders ökologisch, weil aus einem regionalen Abfallprodukt ohne lange Transportwege Biogas hergestellt und direkt ins lokale Versorgungsnetz von Thurplus eingespeist wird.
Worin unterscheidet sich der Biogasbezug von einer CO2-Kompensation mittels importierter Biogas-Zertifikate?
Die Nachfrage nach Biogas nimmt Jahr für Jahr zu. Trotz des kontinuierlichen Ausbaus der inländischen Produktion ist die Nachfrage schon jetzt etwa doppelt so hoch wie die verfügbare Menge einheimischen Biogases. Es braucht deshalb eine zusätzliche CO2-Kompensation für den inländischen Gasverbrauch durch importierte Biogas-Zertifikate. Diese Situation wird durch das vom Bundesrat gesetzte Netto-Null-CO2-Emissions-Klimaziel 2050 für die Schweiz in den kommenden Jahren noch verschärft werden, denn das Potenzial für den Bau von Biogasanlagen in der Schweiz ist aufgrund mangelnder Standortoptionen begrenzt.