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Gas MuKEnPlus

Weiterhin mit Gas heizen

Mit 1. Juli 2020 tritt das neue Energiegesetz im Thurgau in Kraft. In diesem Gesetz wird der Ersatz von fossilen Heizungen geregelt. Was dies nun für Sie als Hauseigentümer mit einer Gasheizung bedeutet und was für verschiedene Varianten möglich sind, erfahren Sie in folgendem Kurzfilm:
 
 

Eine mögliche Variante um Ihre gasbetriebene Heizung weiterhin nutzen zu können, ist der verbindliche Bezug von 20 Prozent in der Schweiz produziertem Biogas. Mit unserem Produkt MuKEnPlus20 erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und Sie leisten Ihren Beitrag zur klimafreundlicheren Energienutzung.

MuKEnPlus20
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*Der Preis des MuKEnPlus20 Produkt versteht sich als Aufpreis auf den Tarife GasWärme und zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Der Biogasanteil ist von der Eidgenössischen CO2 Abgabe befreit.

 

Falls Sie noch Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich ungeniert an uns. Für die Bestellung des MuKEnPlus 20 Produkt können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzten oder gleich via Online-Formular bestellen.
Um die Details zu klären und den Vertrag gemäss Energieverordnungsgesetz aufzusetzen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzten.

 

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