Sie produzieren mehr Strom, als Sie selbst verbrauchen? Speisen Sie den nicht selbst genutzten Strom ins Thurplus Verteilnetz ein. Thurplus vergütet Ihnen jede ins Netz zurück gelieferte Kilowattstunde.
Stromeinspeisung – ein Gewinn für alle
Thurplus vergütet Ihnen jede gelieferte Kilowattstunde Strom. Aber nicht nur Sie profitieren von der Stromeinspeisung:
Kundinnen und Kunden von Thurplus
Frauenfelder Haushalte ohne eigene Solarstromanlagen können Ihren ökologisch und lokal erzeugten Strom nutzen.
Energiestrategie Stadt Frauenfeld
Ihre ins lokale Netz eingespeiste Energie aus umweltfreundlicher Quelle kann von anderen genutzt werden. Dadurch steigt der Anteil erneuerbarer Energiequellen am gesamtlokalen Energieverbrauch. Genau dieses Ziel verfolgt die Stadt Frauenfeld mit der Energiestrategie: die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen zu minimieren.
Thurplus
Mit Ihrer Überschussproduktion reduzieren Sie die Abhängigkeit vom europäischen Strommarkt.
Voraussetzungen für die Stromeinspeisung
- Produktion und Einspeisung finden im Netzgebiet von Thurplus statt
- Überschussproduktion wird ins Verteilnetz von Thurplus eingespeist
- Sobald Ihre Anlage ordnungsgemäss mit dem Stromnetz verbunden ist und der von Ihrem Solarteuer ausgestellte Sicherheitsnachweis vorliegt, haben Sie alles erledigt. Von nun an vergütet Ihnen Thurplus jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde automatisch.
- Sie beziehen keine gesetzlich geregelten Vergütungen wie kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder Mehrkostenfinanzierung (MFK)
Vergütung für Stromeinspeisung aus Photovoltaikanlagen
Ab dem 1. Januar 2026 orientiert sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom im Netzgebiet von Thurplus am sogenannten Referenzmarktpreis, der vierteljährlich vom Bundesamt für Energie (BFE) festgelegt und auf der BFE-Webseite veröffentlicht wird. Thurplus übernimmt die Vergütungssätze des BFE-Referenzmarktpreises.
Vergütungstarif pro Kilowattstunde
| Jahr | Vergütung |
|---|---|
| 2026 | BFE-Referenzmarktpreis mit Mindestvergütung |
| 2025 | 13.7 Rappen |
Damit Sie weiterhin Planungssicherheit haben, gelten ab 1. Januar 2026 folgende Mindestvergütungen:
Die Mindestvergütungen für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW:
- PVA bis unter 30 kW: 6.0 Rp./kWh
- PVA mit Eigenverbrauch mit einer Leistung zwischen 30 und bis unter 150 kW:
je nach Leistung zwischen 5.8 und 1.2 Rp. /kWh
Der genaue Betrag berechnet sich, indem man 180 durch die Leistung (kW) der Anlage teilt. - PVA mit einer Leistung zwischen 30 und bis unter 150 kW ohne Eigenverbrauch: 6.2 Rp./kWh
Für Anlagen ab 150 kW gilt der jeweils vom BFE kommunizierte Referenzmarktpreis.
Diese Anpassung orientiert sich am neuen Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der Energieverordnung (EnV).