Betreiben Sie einen Batteriespeicher und speisen gespeicherte Energie wieder ins öffentliche Stromnetz ein? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Netznutzungsentgelte und weitere gesetzlich geregelte Abgaben anteilig für diese Energiemenge zurückerhalten.
Netznutzung für gespeicherte Energie zurückerhalten
Speicher leisten einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und flexiblen Stromversorgung. Dazu gehören beispielsweise stationäre Batteriespeicher in Wohn- und Gewerbegebäuden oder bidirektionale Ladelösungen für Elektrofahrzeuge.
Wird Strom aus dem öffentlichen Netz in einem Speicher zwischengespeichert und später wieder ins Netz zurückgespeist, können bestimmte Tarifbestandteile erstattet werden. Voraussetzung ist, dass die Energieflüsse eindeutig messbar sind und die gesetzlichen sowie technischen Anforderungen erfüllt werden.
Rückerstattet werden die auf die zurückgespeiste Energiemenge entfallenden Anteile des Arbeitspreises für die Netznutzung, der Systemdienstleistungen von Swissgrid sowie des Netzzuschlags des Bundes. Energiekosten, Grundpreise, Leistungspreise, Messentgelte sowie kommunale Abgaben sind von der Rückerstattung ausgeschlossen. Die Grundlage dafür bildet Art. 14a des Stromversorgungsgesetzes (StromVG).
Voraussetzungen
Eine Rückerstattung ist möglich, wenn:
- die gespeicherte Netzenergie wieder in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird,
- die Energieflüsse eindeutig und nachvollziehbar gemessen werden können,
- die gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllt sind,
- ein Antrag bei Thurplus eingereicht wurde.
Die Rückerstattungstarife gelten für folgende Mischformen für die Messung:

Antrag stellen
Die Rückerstattung erfolgt auf Antrag und nach Prüfung durch Thurplus. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zu den Voraussetzungen und zur erforderlichen Messlösung.
Rückerstattete Tarifbestandteile
Für die zwischengespeicherte und wieder in das öffentliche Stromnetz zurückgespeiste Energie werden folgende Tarifbestandteile zurückerstattet:
| Tarifbestandteil | Tarifansatz |
|---|---|
| Arbeitspreis Netznutzung | gemäss gültigem Netznutzungstarif [pdf, 504 KB] |
|
Systemdienstleistungen Swissgrid |
gemäss gültigem Tarif [pdf, 504 KB] |
| Netzzuschlag Bund | gemäss gültigem Tarif [pdf, 504 KB] |
FAQ
Benötige ich spezielle Messgeräte?
Die Energieflüsse müssen eindeutig erfasst werden können. Je nach Anlagentyp kann dafür eine angepasste Messlösung erforderlich sein.
Gilt die Rückerstattung auch für bidirektionale Ladestationen?
Bidirektionale Ladelösungen können grundsätzlich ebenfalls unter die Regelung fallen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Energieflüsse eindeutig nachgewiesen werden können. Die Prüfung erfolgt durch Thurplus im Einzelfall.
Muss ich einen Antrag stellen?
Ja. Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch. Sie muss bei Thurplus beantragt werden. Die Anspruchsberechtigung wird anschliessend geprüft.
Warum kann ich Netznutzungsentgelte zurückerhalten?
Wird Strom aus dem öffentlichen Netz in einem Speicher zwischengespeichert und später wieder ins öffentliche Stromnetz eingespeist, können bestimmte Tarifbestandteile zurückerstattet werden. Dies ist gesetzlich im Stromversorgungsgesetz geregelt.
Was ist ein Speicher mit Endverbrauch?
Ein Speicher mit Endverbrauch speichert elektrische Energie und stellt diese für den Eigenverbrauch oder zu einem späteren Zeitpunkt für die Rückspeisung ins öffentliche Stromnetz bereit. Dazu gehören beispielsweise Batteriespeicher in Wohn- oder Gewerbegebäuden sowie künftig auch bidirektionale Ladelösungen für Elektrofahrzeuge.
Welche Tarifbestandteile werden zurückerstattet?
Für die zurückgespeiste Energiemenge werden anteilig folgende Tarifbestandteile berücksichtigt:
- Arbeitspreis Netznutzung
- Systemdienstleistungen (Swissgrid)
- Netzzuschlag des Bundes
Nicht rückerstattet werden Energiekosten, Grundpreise, Leistungspreise, Messentgelte sowie kommunale Abgaben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die zurückgespeiste Energiemenge muss eindeutig und nachvollziehbar gemessen werden können. Zudem müssen die gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllt sein.
Wie erhalte ich die Rückerstattung?
Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags und Vorliegen der erforderlichen Messdaten wird die Rückerstattung gemäss den geltenden Tarifbestimmungen durch Thurplus vorgenommen.
Wird auch Strom aus meiner Photovoltaikanlage berücksichtigt?
Nein. Die Rückerstattung bezieht sich ausschliesslich auf Strom, der aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen, zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Für Strom aus einer Photovoltaikanlage gelten die Regelungen zur Stromeinspeisung und zur Einspeisevergütung.