Dank tieferen Beschaffungskosten sinken per 1. Januar 2026 die Stromtarife von Thurplus über alle Kundengruppen hinweg. Mit den neuen Tarifen gibt Thurplus auch die tieferen Kosten des Übertragungsnetzbetreibers Swissgrid AG an ihre Kundinnen und Kunden weiter.
Die Energiepreise sinken im Hochtarif deutlich um 5.10 Rappen pro Kilowattstunde, im Niedertarif um 0.50 Rappen pro Kilowattstunde. Grund ist vor allem die günstigere Strombeschaffung durch gesunkene Marktpreise. Die Preissenkung gilt sowohl im Nieder- als auch im Mittelspannungsbereich. Ab 2026 werden Hoch- und Niedertarif preislich vereinheitlicht.
Im Niederspannungsbereich sinken die Netznutzungskosten durchschnittlich um 9.2 Prozent, im Mittelspannungsbereich um 0.6 Prozent. Zudem reduzieren sich die Kosten für das vorgelagerte Netz sowie die Kosten für Verlustenergie dank tieferer Beschaffungspreise. Auch die vom Bundesrat verordnete Senkung der Kapitalkosten hat eine preisdämpfende Wirkung.
Neu: Messentgelt wird transparent
Mit den neuen Stromtarifen setzt Thurplus auch die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für die Stromabrechnung ab 2026 gemäss dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) um. Dies betrifft auch das Messentgelt, welches bis anhin in den Netznutzungsentgelten enthalten war. Ab 2026 müssen Stromversorger das Messentgelt transparent separat auf der Stromrechnung ausweisen.
Auch Entgelte der Swissgrid sinken
Die Kosten des Übertragungsnetzbetreibers Swissgrid sinken insgesamt von 0.78 Rappen pro Kilowattstunde auf 0.73 Rappen pro Kilowattstunde.
Die Abgaben an das Gemeinwesen (kommunale Abgaben an die Stadt Frauenfeld) betragen 2026 unverändert 1.23 Rappen pro Kilowattstunde. Die Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische (SGF) bleiben ebenfalls unverändert bei 2.3 Rappen pro Kilowattstunde.
Für einen Muster-Haushaltskunden im am häufigsten genutzten Tarif 1 (Basistarif) mit einem Jahresverbrauch von 3'700 Kilowattstunden und einem angenommenen Verbrauchsverhalten (Hoch-/Niedertarif-Verteilung von 45:55) bedeuten die neuen Tarife eine Kostenreduktion von rund 105 Franken pro Jahr, was 8.6 Prozent entspricht.
Die Stromtarife 2026 sind auf der Homepage von Thurplus unter www.thurplus.ch/stromtarife2026 [pdf, 504 KB] veröffentlicht.
Hintergrundinformationen
Aus diesen Komponenten setzt sich der Strompreis zusammen:
- Energietarif: Preis für die Produktion und Lieferung des Stroms.
- Netznutzungstarif: Preis für die Nutzung des Stromnetzes. Diese Einnahmen verwenden die Energieversorger dafür, das Stromnetz in einem guten Zustand zu halten und bei Bedarf weiter auszubauen. Die Netztarife werden von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission EICom überwacht.
- Messentgelt: Kosten für den Stromzähler und das Datenmanagement.
- Systemdienstleistungen: Dieser Kostenpunkt wird in den Netznutzungstarif eingerechnet, ist also auf der Stromrechnung in der Regel nicht separat ausgewiesen. Damit wird die nationale Netzgesellschaft Swissgrid entschädigt. Sie sorgt dafür, dass die benötigte und die gelieferte Menge Strom im Gleichgewicht bleiben und die Stromversorgung in der Schweiz zuverlässig funktioniert.
- Netzzuschlag des Bundes: Die Einnahmen dieses Zuschlags verwendet der Bund hauptsächlich dafür, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu fördern.
- Winterstromreserve: Diese 2024 neu eingeführte Preiskomponente deckt die Kosten für die Massnahmen des Bundes, um eine Strommangellage im Winter zu vermeiden. Zu den Massnahmen gehören unter anderem die Wasserkraftreserve, die Reservekraftwerke und die Notstromgruppen.
- Abgabe ans Gemeinwesen: Damit entschädigt der Energieversorger die Stadt oder die Gemeinde dafür, dass er das lokale Stromnetz betreiben und dafür Leitungen in öffentlichem Grund verlegen darf. Nicht alle Städte und Gemeinden erheben eine Abgabe ans Gemeinwesen.
Die detaillierte Mitteilung sowie die vollständigen Tarifblätter stehen Ihnen hier zur Verfügung: