Zum 1. Oktober 2024 tritt das neue Thurplus-Gasreglement in Kraft, das der Gemeinderat der Stadt Frauenfeld in seiner Sitzung am 29. Mai 2024 genehmigte. Das neue Gasreglement schafft den notwendigen rechtlichen Rahmen für die Transformation der Energiewende in Frauenfeld. Es bedeutet auch: mehr Biogas, Streichung der städtischen Abgaben und vereinfachte Tarife.
Mit dem neuen Gasreglement wurde die Frauenfelder Gasnetzstrategie für mehr Nachhaltigkeit in der Energieversorgung umgesetzt. Dies bedeutet, dass es für die Komfortanwendungen (Heizung, Warmwasser, Kochen) in Frauenfeld ab 2040 keine garantierte Gasversorgung mehr geben wird. Die Gasinfrastruktur wird bis zu diesem Zeitpunkt durch Thurplus für alle aufrechterhalten, insbesondere auch zur Versorgung mit synthetischem oder erneuerbarem Biogas. Das Reglement gibt den Kundinnen und Kunden die Freiheit, sich innerhalb der übergeordneten energiepolitischen Rahmenbedingungen für eine Heizenergie ihrer Wahl zu entscheiden, anstatt mit Verboten zu arbeiten.
Für Prozessgaskundinnen und -kunden steht auch zukünftig eine funktionierende Gasinfrastruktur zur Verfügung. Denn viele energieintensive industrielle Prozesse lassen sich derzeit noch nicht ohne Weiteres auf andere Energieversorgungsstrukturen als mit Gas umrüsten, jedoch im Idealfall ebenfalls mit Biogas oder anderen erneuerbaren Gasen betreiben.
Ab Oktober 20 % Biogas
Wie im neuen Reglement festgeschrieben, liefert die städtische Versorgerin Thurplus ab Oktober einen Anteil von 20 % Biogas für die Anwendung Komfortgas (Kochen nicht gewerblich, Heizen und Warmwasser). Bisher wurden die Kundinnen und Kunden mit Gas mit einem Biogas-Anteil von 10 % versorgt.
Gastarife vereinfacht/Städtische Abgaben gestrichen
Die neuen rechtlichen Regelungen sehen eine Vereinfachung der Tarife für die Kundinnen und Kunden vor. Anstelle von bisher 24 Tarifen gibt es zukünftig nur noch acht unterschiedliche Tarife für die verschiedenen Kundengruppen sowie einen Tarif für Weiterverteilende. Alle Kundinnen und Kunden (Haushalte, Gewerbe und Industrie) werden ausschliesslich entsprechend ihrem Jahresverbrauch in die neuen Tarife umgruppiert.
Daneben wurde die vom Preisüberwacher eingebrachte Streichung der städtischen Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen umgesetzt.
Anpassung der Gastarife
Die Gastarife von Thurplus blieben die letzten zwei Jahre konstant. Aufgrund gestiegener Beschaffungskosten wird Thurplus zum 1. Oktober 2024 die Gastarife auf Basis des neuen Gasreglements anpassen. Thurplus beschafft die Gasmengen für ihre Kundinnen und Kunden mit dem Modell der strukturierten Beschaffung in Teilmengen bis zu drei Jahre im Voraus. Deshalb wirken sich die hohen Gashandelspreise der Vorjahre nun zeitverzögert auf die Endkundenpreise aus.
Der Arbeitspreis im neuen Tarif 1 Komfortgas (früher Tarif A2 Heizgas) steigt von bisher 6.64 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) auf 8.35 Rp./kWh (+ 1.71 Rp./kWh). Dieser Preis versteht sich inklusive Netznutzungsentgelt und exklusive Abgaben. Die Grundgebühr sinkt von bisher 10.00 Franken pro Monat auf 7.50 Franken pro Monat. Für einen Haushalts- und Gewerbekunden im Heizwärme-Tarif mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergeben sich monatliche Mehrkosten von rund 26 Franken (+ 16.2 %). Die neuen Gaspreise in Frauenfeld liegen im schweizweiten Vergleich weiterhin auf einem günstigen Niveau.
Die neuen Gastarife sind auf der Webseite von Thurplus unter www.thurplus.ch/gas abrufbar.