Bis zu 100 Franken pro Gerät für Frauenfelder Haushalte

Thurplus startet ab 1. Mai 2026 ein Förderprogramm für den Ersatz ineffizienter Haushaltsgeräte. Für die Anschaffung von stromsparenden Haushaltsgeräten, wie zum Beispiel Kühl- oder Gefrierschränken, erhalten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Frauenfeld ab sofort Förderbeiträge von bis zu 100 Franken pro Gerät.

Die städtische Energie- und Wasserversorgerin Thurplus setzt ihren Einsatz für Nachhaltigkeit und Energieeffizienz mit einem neuen Förderprogramm fort. Ab dem 1. Mai 2026 unterstützt Thurplus Stromkundinnen und -kunden im Versorgungsgebiet der Stadt Frauenfeld beim Austausch veralteter Haushaltsgeräte durch besonders energieeffiziente Modelle und zahlt dafür einen Förderbeitrag von bis zu 100 Franken pro Gerät. Partner-Installationsbetriebe können den Förderbeitrag direkt von der Rechnung abziehen.

Doppelter Nutzen für die Bevölkerung

Ältere Haushaltsgeräte verbrauchen oft deutlich mehr Strom als nötig. Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Energie spart ein neues Kühl- und Gefriergerät der Klasse A rund 40 Prozent Strom gegenüber einem Gerät der Klasse C. Das entlastet nicht nur die Haushaltskasse, sondern schont auch die Umwelt. Mit dem Förderprogramm setzt Thurplus einen konkreten finanziellen Anreiz, diesen Schritt jetzt zu machen.

Gefördert werden Geräte aus acht Kategorien: Wäschetrockner, Waschtrockner (Kombigeräte), Geschirrspüler, Kühlschränke, Kühl-Gefrierkombinationen, Gefrierschränke, Gefriertruhen sowie Dunstabzugshauben. Die Förderhöhe richtet sich nach der Energieeffizienzklasse des neuen Geräts und beträgt je nach Kategorie und Klasse bis zu 100 Franken pro Gerät (exklusive Mehrwertsteuer).

«Mit dem Förderprogramm für Haushaltsgeräte machen wir Energieeffizienz für alle umsetzbar. Die Frauenfelder Bevölkerung soll direkt davon profitieren, wenn sie einen Beitrag zur Energiewende leistet – in Form von tieferen Stromkosten und einem finanziellen Zustupf von Thurplus. Das ist nachhaltig für den Geldbeutel und für unsere Stadt», erklärt Stefan Leuthold, Stadtrat und Departementsleiter Thurplus, Freizeit und Sport.

Einfache Abwicklung, schnelle Auszahlung

Das Fördergesuch kann nach dem Geräteaustausch schnell und einfach online eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Förderbedingungen wird der Förderbeitrag direkt auf das Konto der Antragstellenden überwiesen. Wichtig: Das Gesuch muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Kaufdatum eingereicht werden, und das neue Gerät muss ein bestehendes Gerät am gleichen Standort ersetzen. Förderungen für Geräte, die vor dem 1. Mai 2026 gekauft wurden, sind nicht möglich.

Für die operative Abwicklung arbeitet Thurplus mit der unabhängigen Schweizer Informations- und Vergleichsplattform Topten zusammen, die ausschliesslich Produkte führt, welche definierte Effizienzkriterien erfüllen.

Detaillierte Informationen, die Förderbedingungen und den Link zum Antragsformular finden Interessierte unter www.thurplus.ch/haushaltsgeräte.