Die städtische Energieversorgerin Thurplus stellt die Steuerung von Elektroboilern und Elektroheizungen zukünftig um und setzt damit die neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit bestehenden Flexibilitäten im Stromnetz um.

Per 1. Januar 2026 sind das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG, Art. 17 c) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV, Art. 19 a - d) in Kraft getreten. Diese regeln den Umgang mit der Steuerung von Elektroboilern und Elektroheizungen – sogenannten «bestehenden Flexibilitäten» – neu.

Übergang bis Ende 2027

Bisher hat Thurplus als Netzbetreiberin Elektroboiler und -heizungen über Steuergeräte in den Elektroverteilungen der Kundinnen und Kunden automatisch zu bestimmten Zeiten ein- und ausgeschaltet. Diese zentrale Steuerung wird das Unternehmen zukünftig nicht mehr vornehmen. Stattdessen können die betroffenen Kundinnen und Kunden ihre Geräte künftig selbst steuern. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, stellt Thurplus das bestehende Steuersignal noch bis Ende 2027 zur Verfügung. Die bestehenden Steuergeräte bleiben bis auf Weiteres eingebaut. Sie befinden sich im Eigentum von Thurplus und können, wie im Gesetz vorgesehen, in netztechnischen Notfällen z. B. bei Stromnetzüberlastungen von Thurplus weiterhin verwendet werden (sogenannte „garantierte Nutzung von Flexibilitäten“). Für die Ausserbetriebnahme der bestehenden Steuerungssignale entstehen der Kundschaft keine Kosten. Kundinnen und Kunden mit Elektroboilern oder -heizungen wurden über die Änderungen schriftlich informiert.

Eigenverantwortliche Steuerung ermöglicht Flexibilität

Die neue Regelung überträgt die Steuerung der Elektroboiler und Elektroheizungen vollständig in den Einflussbereich der Kundinnen und Kunden. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte und energieeffiziente Nutzung. Besonders Haushalte mit Photovoltaikanlagen können von dieser Flexibilität profitieren, indem sie ihre Geräte optimiert in Zeiten hoher eigener Stromproduktion betreiben.

Thurplus empfiehlt Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern aus Gründen der Energieeffizienz und Sicherheit, Elektroboiler und -heizungen weiterhin zeitlich beschränkt zu betreiben. Mit den erforderlichen individuellen Anpassungen der Zeitschaltung können Elektroinstallationsunternehmen beauftragt werden. Die Massnahme dient einer sicheren, effizienten und nachhaltigen Stromversorgung.