Thurplus passt ihre Gastarife [pdf, 519 KB] an das neue Gasreglement an, das ab dem 1. Oktober 2024 in Kraft tritt. Das neue Gasreglement schafft den notwendigen rechtlichen Rahmen für die Transformation der Energiewende in Frauenfeld. Es bedeutet auch: mehr nachhaltiges Biogas, Streichung der städtischen Abgaben und vereinfachte Tarife. Wir haben für Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Anpassungen erstellt:

  • Vereinfachte Tarifstruktur: Die Anzahl der Gas-Tarife wurde erheblich reduziert. Statt der bisherigen 24 Tarife gibt es zukünftig nur noch acht Tarife sowie einen Tarif für Weiterverteilende. Das macht die Struktur klarer und übersichtlicher.
  • Neue Tarifeinteilung nach Jahresverbrauch: Die Zuordnung der Tarife erfolgt künftig für alle Kundinnen und Kunden ausschliesslich über den individuellen Jahresverbrauch. 
  • Erhöhter Biogasanteil: Für die Anwendung Komfortgas (Kochen nicht gewerblich, Heizen und Warmwasser) liefern wir 20 Prozent Biogas (bisher 10 Prozent). Dies erhöht die Förderung erneuerbarer Energien und trägt zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei.
  • Kochgas neu im Tarif 1 Komfort: Der bisherige Kleinstverbrauch-Tarif für die Anwendung „Kochen“ wurde in den Tarif 1 Komfort integriert. Dieser Tarif umfasst nun das Kochen (nicht gewerblich), Heizen und die Warmwasserbereitung.
  • Erhöhung der Arbeitspreise: Unsere Gastarife wurden in den letzten zwei Jahren, auch in der Phase extrem hoher Gashandelspreise, nicht angepasst. Aufgrund gestiegener Beschaffungskosten müssen nun die Arbeitspreise in allen Tarifen zum 1. Oktober 2024 erhöht werden. Die neuen Gaspreise in Frauenfeld liegen im schweizweiten Vergleich weiterhin auf einem günstigen Niveau.
  • Reduktion der Leistungspreise: Erfreulicherweise konnten die Leistungspreise in den neuen Tarifen 3 und 4 stark gesenkt werden.
  • Streichung Konzessionsabgabe: Mit der Einführung der neuen Tarife wird die Abgabe an das Gemeinwesen (Konzessionsabgabe) komplett gestrichen.
  • Kein Winter-Netznutzungsentgelt: Für den kommenden Winter wird durch den vorgelagerten Netzbetreiber, die Erdgas Ostschweiz AG, kein Winter-Netznutzungsentgelt erhoben. 
  • Vergünstigung für abschaltbare Anlagen: Besitzerinnen und Besitzer von abschaltbaren Anlagen erhalten neu eine Preisreduktion in Höhe von 0.12 Rp./kWh auf den Arbeitspreis, anstatt wie zuvor 50 Prozent auf den Leistungspreis.

Alle unsere Gaskundinnen und -kunden werden in den nächsten Tagen ein Schreiben mit detaillierten Informationen zur Tarifumstellung erhalten. 

Anhörung des Preisüberwachers nach Artikel 14 Preisüberwachergesetz (PüG) 

Gemäss den Vorgaben des PüG wurde der Preisüberwacher im Rahmen der Tarifanpassung konsultiert. Der Preisüberwacher anerkennt die vergleichsweise tiefen Tarife der Gasversorgung von Thurplus und nimmt zur Kenntnis, dass eine Tarifanpassung - auch aufgrund (nicht abstreitbarer) gestiegener Beschaffungskosten - ein Defizit in der laufenden Gasrechnung verhindern soll. Seine Empfehlungen sind in den Tarifierungsentscheid eingeflossen. In zwei Punkten ist der Stadtrat der Stadt Frauenfeld den Empfehlungen des Preisüberwachers nicht gefolgt:

  • Der Preisüberwacher stellt fest, dass mit dem kumulierten Gewinn aus dem Gasgeschäft Reserven vorhanden sind, mit denen ein hoher Preissprung abgefedert werden könnte. Gestützt auf die vorstehenden Erläuterungen und in Anwendung der Artikel 2, 13 und 14 PüG empfiehlt der Preisüberwacher, einen Teil der Reserven so einzusetzen, dass die negativen Auswirkungen der Tarifanpassung auf die Kundinnen und Kunden abgefedert werden. 

    Zur Beurteilung der Angemessenheit der Preisgestaltung ist nicht die buchhalterische Darstellung mit Bewertungseffekten oder der Bestand an Eigenkapital, sondern die laufende Liquiditätswirkung relevant. Weiter sind die Gastarife von Thurplus, wie es der Preisüberwacher zutreffend bestätigt, im direkten Vergleich mit allen anderen Gasversorgern in der Schweiz tief. Thurplus hat im Gegensatz zu allen anderen Versorgern in der Schweiz während der Hochpreisphase an den Gasmärkten aufgrund des begonnenen Krieges in der Ukraine die Preise nicht nach oben angepasst. 
     
  • Weiterhin empfiehlt der Preisüberwacher, den Gewinn unter 3 Prozent p. a. bezogen auf das investierte Kapital anzusetzen. 

    In der Kalkulation der Tarife gültig ab dem 1. Oktober 2024 wurde die Rendite auf das im Bereich Gas investierte Kapital von 4.13 Prozent p. a. auf 3.98 Prozent p. a. reduziert. Dieser Zinssatz orientiert sich an dem vom UVEK für den Stromnetzbetrieb festgelegten Zinssatz für 2025. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Absenkung des Zinssatzes auf unter 3 % nicht angemessen, da im Gasvertriebsgeschäft zusätzliche Risiken, wie zum Beispiel die Zahlungsunfähigkeit von Kundinnen oder Kunden, bestehen.