Dank tieferen Beschaffungskosten sinken per 1. Januar 2025 die Stromtarife von Thurplus über alle Kundengruppen. Mit den neuen Tarifen gibt Thurplus auch die tieferen Kosten für allgemeine Systemdienstleistungen der Swissgrid sowie für die Stromreserve des Bundes an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Die Ver­gütungen für Stromeinspeisungen aus Photovoltaikanlagen bleiben trotz Senkung auf attraktivem Niveau.

Der Stromarbeitspreis im Niederspannungsbereich sinkt für die Hoch- und Niedertarifzeit um 2.02 Rappen pro Kilowattstunde. Für Kundinnen und Kunden im Mittelspannungs­bereich ergibt sich eine Arbeitspreissenkung in der Hoch- und Niedertarifzeit von 3.27 Rappen pro Kilowattstunde.

Der Hauptgrund für die Preissenkung sind günstigere Energie-Beschaffungskosten. Die Strommengen für die Grundversorgung für das Jahr 2025 wurden von Thurplus zu mehreren Zeitpunkten im Voraus in Teilmengen über einen Zeitraum von drei Jahren beschafft.

Des Weiteren reduzieren sich die Kosten für allgemeine Systemdienstleistungen der Swissgrid von 1.95 Rp./kWh im Jahr 2024 auf 0.78 Rp./kWh im Jahr 2025. In diesen Systemdienstleistungen ist die reduzierte Winterstromreserve enthalten, die von 1.20 Rp./kWh im Jahr 2024 auf 0.23 Rp./kWh im Jahr 2025 sinkt.

Die Netznutzungsentgelte im Niederspannungsbereich steigen aufgrund von Mehrauf­wendungen leicht an (Veränderung + 1.15 Rp./kWh). Im Mittelspannungsbereich sinken die Netznutzungsentgelte um 0.10 Rp./kWh aufgrund von Deckungsdifferenzen (Rück­erstattung aus Vorjahr).

Die Abgaben an das Gemeinwesen (kommunale Abgaben an die Stadt Frauenfeld) betragen 2025 unverändert 1.23 Rp./kWh.

Für einen Muster-Haushaltskunden im Basistarif mit einem Jahresverbrauch von 3'700 Kilowattstunden und einem angenommenen Verbrauchsverhalten (Hoch-/Niedertarif-Verteilung von 45:55) bedeuten die neuen Tarife eine Kostenreduktion von rund 75 Franken pro Jahr, was 5.7 Prozent entspricht.

Die Stromtarife 2025 sind auf der Homepage von Thurplus unter www.thurplus.ch/stromtarife2025 veröffentlicht.

Vergütung für Stromeinspeisung weiterhin attraktiv

Der Vergütungssatz für Stromeinspeisungen ist abhängig von den Beschaffungskosten. Auch wenn die Vergütung für Stromeinspeisungen in das Netz von Thurplus aufgrund gesunkener Beschaffungskosten ab 1. Januar 2025 von 16.5 Rp./kWh auf 13.7 Rp./kWh sinkt, ist sie weiterhin attraktiv für PV-Anlagenbetreiber.

Hintergrundinformationen

Aus diesen Komponenten setzt sich der Strompreis zusammen:

  • Energietarif: Preis für die Produktion und Lieferung des Stroms.
  • Netznutzungstarif: Preis für die Nutzung des Stromnetzes. Diese Einnahmen verwenden die Energieversorger dafür, das Stromnetz in einem guten Zustand zu halten und bei Bedarf weiter auszubauen. Die Netztarife werden von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission EICom überwacht.
  • Systemdienstleistungen: Dieser Kostenpunkt wird in den Netznutzungstarif eingerechnet, ist also auf der Stromrechnung in der Regel nicht separat ausge­wiesen. Damit wird die nationale Netzgesellschaft Swissgrid entschädigt. Sie sorgt dafür, dass die benötigte und die gelieferte Menge Strom im Gleichgewicht bleiben und die Stromversorgung in der Schweiz zuverlässig funktioniert.
  • Netzzuschlag des Bundes: Die Einnahmen dieses Zuschlags verwendet der Bund hauptsächlich dafür, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu fördern.
  • Winterstromreserve: Diese 2024 neu eingeführte Preiskomponente deckt die Kosten für die Massnahmen des Bundes, um eine Strommangellage im Winter zu vermeiden. Zu den Massnahmen gehören unter anderem die Wasserkraftreserve, die Reservekraftwerke und die Notstromgruppen.
  • Abgabe ans Gemeinwesen: Damit entschädigt der Energieversorger die Stadt oder die Gemeinde dafür, dass er das lokale Stromnetz betreiben und dafür Leitungen in öffentlichem Grund verlegen darf. Nicht alle Städte und Gemeinden erheben eine Abgabe ans Gemeinwesen.