Gemeinderat bestätigt die Gasnetzstrategie und genehmigt das angepasste Thurplus-Gasreglement
Der Gemeinderat der Stadt Frauenfeld hat in seiner Sitzung am 29. Mai die Teilrevision des Gasreglements genehmigt. Mit dem neuen Gasreglement wird der notwendige rechtliche Rahmen für die weitere zuverlässige Versorgung der Gaskundinnen und Gaskunden geschaffen. Die Überarbeitung war notwendig, um die Gasnetzstrategie umzusetzen und die damit verknüpften Anforderungen an die Nachhaltigkeit in der Energieversorgung reglementarisch auf Gesetzesstufe umzusetzen.
Umsetzung der Gasnetzstrategie
Der Gemeinderat steht mit diesem Beschluss hinter der Umsetzung der im Herbst 2022 durch den Stadtrat beschlossenen Gasnetzstrategie. Dieser Beschluss bedeutet, dass es für die Komfortanwendungen (Heizung, Warmwasser, Kochen) in Frauenfeld ab 2040 keine garantierte Gasversorgung mehr geben wird, was im Gasreglement entsprechend angepasst wurde. Die Gasinfrastruktur soll bis zu diesem Zeitpunkt durch Thurplus für alle aufrechterhalten werden, insbesondere auch zur Versorgung mit synthetischem oder erneuerbarem Biogas. Prozessgaskundinnen und -kunden soll auch über diesen Zeitpunkt hinaus eine Gasinfrastruktur zur Verfügung stehen. Denn viele energieintensive industrielle Prozesse lassen sich derzeit noch nicht ohne Weiteres auf andere Energieversorgungsstrukturen als mit Gas umrüsten, jedoch im Idealfall ebenfalls mit Biogas oder anderen erneuerbaren Gasen betreiben. Parallel dazu entwickelt Thurplus die erneuerbare Fernwärmeversorgung weiter, vorderhand in Frauenfeld West, in der Altstadt und mit dem bestehenden Anergie- Fernwärmering.
Liberale und technologieoffene Lösung gefunden
«Im Gegensatz zu vielen anderen Städten und Gemeinden ist es uns in Frauenfeld mit diesem Gasreglement gelungen, einen Kompromiss zu finden, der die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger unterstützt», freut sich Stadtrat Fabrizio Hugentobler, Departementsvorsteher Thurplus, Freizeit und Sport.
«Das Reglement gibt den Kunden die Freiheit, sich innerhalb der übergeordneten energiepolitischen Rahmenbedingungen für eine Heizenergie ihrer Wahl zu entscheiden anstatt mit Verboten zu arbeiten. Das gibt Gaskundinnen und -kunden Sicherheit für ihre bereits getätigten Investitionen. Der Lebenszyklus einer typischen Gasheizung beträgt rund 15 Jahre. Somit können sich unsere Frauenfelder Gaskundinnen und -kunden jetzt mit ausreichendem Vorlauf auf die kommenden Veränderungen einstellen», erklärt Fabrizio Hugentobler. «Wir haben mit der Verabschiedung des neuen Gasreglements ein pragmatisches und volkswirtschaftlich überzeugendes Ergebnis gefunden. Die Wahl des Jahres 2040 ist ganz im Sinne der Kundinnen und Kunden. Und auch Thurplus erhält Investitionssicherheit für ihr bestehendes Gasnetz und kann damit die Leitungen weiter nutzen.»
Der Übergang in die zukünftig fossilfreie Energieversorgung ist technologieoffen gestaltet worden. Diese Herangehensweise ist sinnvoll, weil sie Innovation und Flexibilität fördert. Schliesslich bieten verschiedene Technologien jeweils spezifische Vorteile und decken unterschiedliche Bedürfnisse ab. Zudem können neue, zukünftige Technologien durch eine offene Strategie leichter integriert werden, was langfristig die Effektivität und Nachhaltigkeit der Energieversorgung erhöht.
In Zukunft 20 % Biogas
Biogas und andere erneuerbare Gase sind eine nachhaltige und weitgehend CO2-neutrale Energie. Im neuen Gasreglement wurde deshalb festgeschrieben, dass das städtische Unternehmen Thurplus in Zukunft einen minimalen Anteil von 20 % Biogas für die Anwendung Komfortgas (Heizen und Warmwasser) liefern wird. Bisher wurden die Kundinnen und Kunden mit Gas mit einem minimalen Biogas-Anteil von 10 % versorgt. Mit 20 % erneuerbaren Gasen reduzieren sich die CO2-Emissionen aus fossilen Energien um 7'800 Tonnen, was 2.6 % der Gesamtemissionen an CO2 in der Stadt Frauenfeld entspricht.
Vereinfachung der Tarife
Die Reglements-Revision wurde auch dazu genutzt, die Tarife für die Kundinnen und Kunden zu vereinfachen. Anstelle von 24 Tarifen gibt es zukünftig nur noch acht unterschiedliche Tarife für die verschiedenen Kundengruppen.
Daneben wurden Anpassungen im Hinblick auf eine mögliche Öffnung des Gasmarktes in der Schweiz bzw. die Konformität der Netznutzungsentgelte und die vom Preisüberwacher eingebrachte Streichung der städtischen Abgaben umgesetzt. Das neue Gasreglement soll zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten (unter Vorbehalt des Referendums).