Erläuterung zu den Stromtarifen ab 1. Januar 2023
Stromtarife ab 1. Januar 2023
Die Marktpreise für elektrische Energie für das Lieferjahr 2023 sind am Grosshandelsmarkt innerhalb eines Jahres um mehr als 600 Prozent gestiegen. Aufgrund der drei Jahre im Voraus beginnenden, gestaffelten Bewirtschaftung des Beschaffungsportfolios für die Grundversorgung, hebt Thurplus die Preise für elektrische Energie im Basistarif um rund 138 Prozent an. Die Preise für die Netznutzung steigen im Mittel um rund 12 Prozent. Der monatliche Grundpreis sinkt um 9 Prozent. Das bedeutet, bei einem Durchschnittsverbrauch von 3'700 kWh pro Jahr und einer Hochtarif-Niedertarif-Verteilung von 45 zu 55 Prozent, betragen die monatliche Mehrkosten 33.80 Franken oder rund 50 Prozent bezogen auf die Gesamtkosten (Energie, Netzkosten und Abgaben).
Erläuterung
Thurplus hat als Netzbetreiberin in der Stadt Frauenfeld gemäss dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) die Aufgabe der Grundversorgung. Ergänzt um die Stromversorgungsverordnung und die Weisungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) ist diese Grundversorgung reguliert und untersteht der Elcom Überprüfung. Eine wesentliche Vorgabe ist unter Art. 4 der Stromversorgungsverordnung beschrieben:
«Der Tarifanteil für die Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung orientiert sich an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und an langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers.»
Entsprechend dieser Gesetzesvorgabe, ergänzt um die konkreten Weisungen zur Durchschnittspreismethode basieren die Tarife von Thurplus auf einer nichtspekulativen Elektrizitätsbeschaffung. Thurplus bewirtschaftet das Stromportfolio für die Tarifkunden verteilt auf neun Tranchen über drei Jahre vor Beginn des jeweiligen Liefer- bzw. Tarifjahres. Jede Tranche ist ab ihrer Aktivierung zur Beschaffung mit einem nach unten mitlaufenden Stopp-Loss versehen. Durch diesen Mechanismus werden Opportunitäten in fallenden Marktpreisphasen genutzt, gleichzeitig aber auch die Risiken in steigenden Marktpreisphasen limitiert. Ziel der über drei Jahre verteilten Beschaffung ist eine bestmögliche preisliche Glättung, insbesondere in bewegten Marktpreisphasen und ein möglichst marktnaher Energiepreis für unsere Kunden in der Grundversorgung (Tarifkunden). Diese Strategie hat sich insbesondere auch in der aktuellen Phase des extremen Preisanstiegs an den Grosshandelsmärkten bewährt. Die Marktpreise für das Lieferjahr 2023 sind stellenweise innerhalb eines Jahres über 600 Prozent angestiegen. Unsere in den Tarifen enthaltenen Beschaffungskosten sind dagegen um durchschnittlich 138 Prozent gestiegen. Verglichen mit den Vorjahren (die letzten fünf Jahre lag der Strompreis in Frauenfeld unter vergleichbaren Orten) ist das eine ungewohnt hohe Kostensteigerung, dies aber vor dem Hintergrund um ein Vielfaches mehr gestiegener Preise am Grosshandelsmarkt.
Die Vielzahl der umliegenden Gemeinden hat für die Bewirtschaftung ihres Tarifkunden-Stromportfolios keine Vollversorgungsverträge mehr. Dies, weil von den meisten Vorlieferanten keine solchen Absicherungsverträge mehr angeboten werden. Das hat zur Folge, dass die während des Lieferjahres anfallenden sogenannten Strukturierungskosten, durch den Ausgleich des Portfolios am Spotmarkt und mit Hilfe von Ausgleichsenergie, erst im Laufe des Lieferjahres anfallen und in die nächstmögliche Tarifierung als Kostenkomponente einfliessen werden. Diese Strukturierungskosten sind in der aktuellen Marktsituation immens hoch. In Gemeinden ohne Vollversorgungsvertrag werden diese Kosten für das halbe Bewirtschaftungsjahr 2022 und 2023 erst im Tarif 2024 berücksichtigt und dann zu Kostensteigerungen führen. Thurplus-Kunden in Frauenfeld treffen diese Risiken im Vollversorgungsvertrag nicht. Es herrscht Kalkulationssicherheit, da in die Tarifierung 2023 bereits alle Kosten für die abgesicherte Vollversorgung eingeflossen sind. Es kommt bei Thurplus demnach nicht zu einer nachgelagerten Verrechnung der Strukturierungskosten 2022/2023 in den Tarifen 2024.
Die Anwendung der sogenannten Durchschnittspreismethode ist nach Art. 6 Abs. 5 StromVG verpflichtend bei der Ermittlung der Beschaffungskosten für die Grundversorgung. Aus den Beschaffungskosten für grundversorgte Kunden und Marktkunden wird ein mengengewichteter Durchschnittspreis ermittelt. Je nach Marktsituation und Kundenstruktur des Grundversorgers führt dies zu Kostenverzerrungen zwischen den beiden Marktsegmenten. Diese können dazu führen, dass die in die Tarifierung der Grundversorgung einfliessenden Kosten höher angesetzt werden als diese bei direkter Zuordnung der spezifischen Beschaffungsgeschäfte eigentlich sind. Je nach Kundenstruktur ist ein Grundversorger mehr oder weniger von den Auswirkungen der Durchschnittspreismethode betroffen. Gemeinden im ländlichen Raum sind, weil dort in der Regel weniger Marktkunden vorhanden sind, von den durch diese Methode verursachten Kostenverzerrungen weniger betroffen als Grundversorger in Städten mit ausgeprägter Industrie.
Unterschiedliche Bewirtschaftungsstrategien, im Umland zumeist nicht mehr vorhandene Vollversorgungsverträge und die Pflicht zur Anwendung der Durchschnittspreismethode führen zu den deutlichen Differenzen bei den Stromtarifen 2023 zwischen den einzelnen Gemeinden. Gemeinden mit kurzfristigeren Beschaffungsstrategien profitieren in Zeiten fallender Marktpreise von ihrer Strategie, in Zeiten stark steigender Marktpreise steigen die Kosten sprunghaft an. Thurplus ist davon überzeugt, im Sinne der Kunden zu handeln und drastische Preissprünge mit dieser risikoaversen Strategie so gut es geht zu glätten.
Wichtig ist auch, beim Tarifvergleich mit umliegenden Gemeinden nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Die Kundenstruktur des Grundversorgers hat durch die Anwendung der Durchschnittspreismethode Einfluss auf die zu Grunde liegenden Beschaffungskosten. Diesen Ansatz finden wir wesentlich fairer, risikominimierter und kundenorientierter. Allerdings erscheinen dadurch im aktuellen Elcom- Vergleich die Tarife von Thurplus im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden teuer aus. Würde man inhaltlich vergleichen, wäre der Schluss ein anderer – die Tarife entsprechen der Kundenstruktur von Frauenfeld, sind absolut kompetitiv und vor allem von den Beschaffungskosten rückversichert.
Über die Fehler auf der Homepage der Elcom zu zwei grossen Thurgauer Energieversorgern, welche auch im Schweizer Fernsehen zu Fehlaussagen führten, gilt es anzumerken – die 22 Tarife wurden dort fälschlicherweise auch fürs 2023 gelistet.